Festpreisgarantie

    Nachlassauflösung

    Diskret, einfühlsam und zum fairen Festpreis — wir übernehmen die Wohnungsauflösung nach einem Todesfall.

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    Einfühlsame Nachlassauflösung — professionelles Team räumt Wohnung nach Todesfall im Rhein-Erft-Kreis

    Was ist eine Nachlassauflösung?

    Eine Nachlassauflösung ist eine Haushaltsauflösung, die nach dem Tod einer Person stattfindet. Im Kern unterscheidet sie sich in drei Punkten von einer gewöhnlichen Haushaltsauflösung: Erstens sind erbschaftsrechtliche Fristen zu beachten, die den Zeitpunkt der Räumung beeinflussen können. Zweitens fallen werthaltige Gegenstände unter das Erbrecht und dürfen nur von berechtigten Erben oder deren Bevollmächtigten herausgegeben werden. Drittens erfordert die Situation von allen Beteiligten besondere Sorgfalt und Diskretion.

    Im Vergleich zur regulären Entrümpelung geht es bei einer Nachlassauflösung nicht darum, möglichst schnell zu räumen, sondern darum, nichts zu übersehen: Dokumente, Fotos, Schmuck und Bargeld müssen gesichert werden, bevor das Übrige entsorgt wird. Werthaltige Möbel und Gegenstände werden vor der Räumung erfasst und bei der Preiskalkulation angerechnet.

    Wir führen Nachlassauflösungen im Rhein-Erft-Kreis und den angrenzenden Regionen durch. Unser Team ist auf diese besondere Situation eingestellt und geht ruhig und respektvoll vor.

    Ablauf in sieben Schritten

    01

    Erstkontakt

    Sie melden sich telefonisch oder per Formular. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und klären im ersten Gespräch, was zu tun ist und welche Unterlagen oder Vollmachten gegebenenfalls benötigt werden.

    02

    Kostenlose Besichtigung vor Ort

    Wir kommen zur Immobilie und erfassen den Umfang der Räumung — Wohnung, Keller, Dachboden, Garage. Dabei sichten wir gleichzeitig, welche Gegenstände werthaltig sind und für die Wertanrechnung in Frage kommen.

    03

    Schriftliches Festpreisangebot

    Sie erhalten ein verbindliches Angebot mit allen Positionen — Räumung, Entsorgung, Wertanrechnung. Keine Stundensätze, keine Nachforderungen. Erst wenn Sie zustimmen, wird ein Termin vereinbart.

    04

    Sicherung von Dokumenten und Wertsachen

    Zu Beginn der Räumung werden Bargeld, Schmuck, Ausweise, Urkunden, Versicherungspolicen und persönliche Fotos gezielt gesucht und sicher aufbewahrt. Diese Gegenstände werden nicht entsorgt, sondern vollständig übergeben.

    05

    Räumung aller Bereiche

    Unser Team räumt alle vereinbarten Bereiche sorgfältig aus. Verwertbare Materialien werden dem Recycling zugeführt, der Rest fachgerecht entsorgt. Auf Wunsch stellen wir einen Entsorgungsnachweis aus.

    06

    Besenreine Übergabe

    Die geräumten Räume werden besenrein hinterlassen. Auf Wunsch können wir eine Grundreinigung anschließen, damit die Immobilie direkt an den Vermieter oder neue Eigentümer übergeben werden kann.

    07

    Übergabe aller Fundgegenstände

    Nach Abschluss der Räumung übergeben wir alle sichergestellten Wertsachen und Dokumente an die beauftragenden Erben. Auf Wunsch erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über den Inhalt der Übergabe.

    Dokumente, Fotos und Wertsachen

    Zu Beginn jeder Nachlassauflösung sucht unser Team gezielt nach Gegenständen, die nicht entsorgt werden dürfen: Bargeld, Sparbücher, Schmuck, Uhren und Edelmetalle ebenso wie Ausweise, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Versicherungspolicen, Bankunterlagen und Testamente. Auch persönliche Fotos, Briefe und Erinnerungsstücke werden gesondert aufbewahrt.

    Gefundene Safes oder abgeschlossene Schränke öffnen wir nicht eigenmächtig. Wir informieren Sie darüber und übergeben diese Objekte ungeöffnet. Wenn Sie uns vorab mitteilen, auf welche Gegenstände besonders geachtet werden soll — etwa ein bestimmtes Schmuckstück oder wichtige Unterlagen — berücksichtigen wir das bei der Räumung.

    Alle sichergestellten Gegenstände werden bei Abschluss der Räumung vollständig übergeben. Wir stellen auf Wunsch eine schriftliche Bestätigung aus, die auflistet, was gefunden und übergeben wurde.

    Wertanrechnung: So kann der Preis sinken

    Viele Nachlässe enthalten Gegenstände, die noch einen Marktwert haben: Antiquitäten, hochwertige Möbel, Silberbesteck, Kupfer- und Messingteile, Werkzeug, Elektronik oder Sammlerstücke. Wir bewerten diese Gegenstände bei der Besichtigung und rechnen den ermittelten Wert direkt vom Preis der Nachlassauflösung ab.

    Das bedeutet in der Praxis: Je mehr verwertbare Gegenstände sich im Nachlass befinden, desto geringer fällt der Preis für die Räumung aus. In seltenen Fällen — wenn der Wert der Gegenstände die Räumungskosten übersteigt — kann die Räumung ohne Aufpreis oder sogar gegen eine Vergütung stattfinden.

    Alle Wertanrechnungen sind transparent im schriftlichen Angebot aufgeführt. Mehr Hintergründe finden Sie auf der Seite Wertanrechnung bei der Entrümpelung.

    Mehrere Erben: Erbengemeinschaft

    Wenn mehrere Personen als Erben eingesetzt sind, bilden sie automatisch eine Erbengemeinschaft. Für die Beauftragung einer Nachlassauflösung ist grundsätzlich die Zustimmung aller Erben erforderlich, weil es sich um eine Maßnahme handelt, die den gesamten Nachlass betrifft.

    In der Praxis empfehlen wir, vorab intern abzustimmen und uns eine bevollmächtigte Kontaktperson zu benennen. Diese Person schließt den Auftrag im Namen der Erbengemeinschaft ab. Wenn Sie eine schriftliche Vollmacht der anderen Erben vorlegen können, ist das ausreichend; wir bewahren eine Kopie für unsere Unterlagen auf.

    Falls die Erben räumlich getrennt sind oder sich nur schwer abstimmen können, helfen wir Ihnen gerne dabei, den Prozess zu koordinieren. Wir stellen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung und kommunizieren auf Wunsch mit mehreren Ansprechpartnern.

    Fristen: Was Sie rechtlich beachten müssen

    Mietvertrag nach Todesfall: Stirbt der Mieter, wird das Mietverhältnis gemäß § 564 BGB mit den Erben fortgesetzt, sofern nicht ein Ehegatte, Lebenspartner oder Kind nach § 563 BGB in den Mietvertrag eintritt. Erben und Vermieter können das Mietverhältnis innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Todesfalls außerordentlich kündigen; die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate. Für die Planung der Nachlassauflösung ist es daher wichtig, frühzeitig zu klären, ob und wann die Kündigung erklärt wird.

    Ausschlagungsfrist: Die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft beträgt sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem der Erbe von der Erbschaft und dem Berufungsgrund Kenntnis erlangt hat. Bei Auslandsbezug — wenn der Erblasser oder der Erbe im Ausland ansässig war — verlängert sich diese Frist auf sechs Monate.

    Wichtiger Hinweis bei möglicherweise überschuldetem Nachlass: Wenn Sie nicht sicher sind, ob der Nachlass Schulden enthält, die das Vermögen übersteigen, sollten Sie vor Ablauf der Ausschlagungsfrist weder Gegenstände aus der Wohnung entnehmen noch eine Räumung oder Auflösung beauftragen. Beides kann als stillschweigende Annahme der Erbschaft gewertet werden — mit der Folge, dass Sie persönlich für die Schulden des Verstorbenen haften. Holen Sie in diesem Fall zuerst rechtlichen Rat ein.

    Die vorstehenden Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Im konkreten Einzelfall empfehlen wir, einen Rechtsanwalt oder Notar hinzuzuziehen.

    Kosten einer Nachlassauflösung

    Die Kosten richten sich nach der Größe der Immobilie, dem Füllgrad der Räume und dem Aufwand für Demontage und Entsorgung. Die folgenden Richtwerte geben eine erste Orientierung; der tatsächliche Preis ergibt sich nach der kostenlosen Besichtigung. Werthaltige Gegenstände aus dem Nachlass werden vorab angerechnet und können den Endbetrag deutlich reduzieren.

    ObjektRichtwert
    1-Zimmer-Wohnung400 – 900 €
    2-Zimmer-Wohnung800 – 1.800 €
    3-Zimmer-Wohnung1.200 – 2.800 €
    Einfamilienhaus1.800 – 5.000 €
    Keller / Nebenraum299 – 1.200 €

    Alle Preise inkl. Entsorgungskosten. Preise ohne Wertanrechnung. Grundreinigung auf Anfrage gegen Aufpreis. Verbindlicher Preis erst nach Besichtigung.

    Zum vollständigen Kostenrechner und zu weiteren Erklärungen: Entrümpelung Kosten & Rechner

    Nachlassauflösung im Rhein-Erft-Kreis und Umgebung

    Wir führen Nachlassauflösungen in allen Städten des Rhein-Erft-Kreises sowie in angrenzenden Regionen wie Köln, Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis durch. Melden Sie sich, wenn Ihre Stadt nicht aufgeführt ist — in den meisten Fällen sind wir trotzdem erreichbar.

    Häufige Fragen zur Nachlassauflösung

    F:Was ist der Unterschied zwischen einer Nachlassauflösung und einer Haushaltsauflösung?

    Eine Nachlassauflösung ist eine Haushaltsauflösung nach einem Todesfall. Sie unterscheidet sich dadurch, dass erbschaftsrechtliche Fristen zu beachten sind, werthaltige Gegenstände möglicherweise unter das Erbrecht fallen und vor Beginn der Räumung die Erbfolge geklärt sein sollte. Unsere Abläufe sind auf diese besonderen Umstände abgestimmt.

    F:Wann darf ich mit der Nachlassauflösung beginnen?

    Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls (bei Auslandsbezug sechs Monate). Wenn unklar ist, ob der Nachlass überschuldet ist, sollten Sie vor Ablauf dieser Frist weder Gegenstände entnehmen noch eine Räumung beauftragen, weil beides als stillschweigende Annahme der Erbschaft gewertet werden kann. Wenn die Erbschaft eindeutig angenommen wird oder die Frist abgelaufen ist, kann die Räumung jederzeit beginnen. Im Zweifel empfehlen wir, vor Beauftragung rechtlichen Rat einzuholen.

    F:Was passiert mit gefundenen Dokumenten, Bargeld und Schmuck?

    Alle gefundenen Wertsachen — Bargeld, Schmuck, Uhren, Edelmetalle — sowie wichtige Dokumente wie Ausweise, Urkunden, Versicherungspolicen und persönliche Fotos werden von uns gesondert aufbewahrt und vollständig an die beauftragenden Erben übergeben. Darüber stellen wir auf Wunsch eine schriftliche Bestätigung aus.

    F:Was bedeutet Wertanrechnung?

    Enthält der Nachlass noch verwertbare Gegenstände — zum Beispiel Antiquitäten, Schmuck, Silberbesteck, hochwertige Möbel oder Kupfer- und Messinggegenstände — bewerten wir diese vor der Räumung. Der ermittelte Wert wird direkt vom Preis der Nachlassauflösung abgezogen. In manchen Fällen kann dadurch der verbleibende Preis deutlich sinken oder sogar ganz entfallen.

    F:Wie gehen Sie vor, wenn es mehrere Erben gibt?

    Bei einer Erbengemeinschaft brauchen wir entweder die Zustimmung aller Erben oder eine von allen bevollmächtigte Kontaktperson, die den Auftrag erteilt. Wir empfehlen, frühzeitig intern abzustimmen und uns einen Ansprechpartner zu benennen. Notarielle Vollmachten können wir auf Anfrage kopieren und ablegen.

    F:Was kostet eine Nachlassauflösung für eine 3-Zimmer-Wohnung?

    Der Preis für eine 3-Zimmer-Wohnung liegt je nach Füllgrad zwischen 1.200 und 2.800 Euro. Der genaue Betrag ergibt sich nach der kostenlosen Besichtigung. Werthaltige Gegenstände werden vorher angerechnet und können den Preis reduzieren. Sie erhalten immer ein schriftliches Festpreisangebot.

    F:Übernehmen Sie auch Keller, Dachboden und Garage?

    Ja. Keller und Dachboden sowie Garagen und Nebengebäude können in die Nachlassauflösung einbezogen werden. Keller werden separat berechnet und kosten je nach Inhalt zwischen 300 und 1.200 Euro. Bitte geben Sie beim Erstgespräch an, welche Bereiche gereinigt werden sollen.

    F:Wie schnell können Sie starten?

    Nach Auftragserteilung starten wir in der Regel innerhalb von drei bis sieben Werktagen. Bei dringendem Bedarf — etwa weil die Mietvertragskündigung bereits läuft — versuchen wir, kurzfristigere Termine zu ermöglichen. Melden Sie sich einfach telefonisch, damit wir die Verfügbarkeit prüfen können.

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