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Ein Umzug oder eine Entrümpelung im Alter ist häufig mit körperlicher, emotionaler und finanzieller Belastung verbunden. Was viele Betroffene und Angehörige nicht wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Pflegekasse Kosten für einen Seniorenumzug oder eine Entrümpelung übernehmen.
Die Pflegekasse kann gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme gewähren, wenn es sich um sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen handelt.
Ein Zuschuss ist möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Typische Beispiele sind der Umzug in eine barrierefreie Wohnung, näher zu Angehörigen oder der Wechsel in eine kleinere, besser geeignete Wohnsituation.
Eine Entrümpelung bzw. Haushaltsauflösung umfasst in der Regel:
Solche Maßnahmen werden häufig notwendig bei:
Entrümpelungskosten werden nicht automatisch, aber unter bestimmten Voraussetzungen übernommen:
Jeder Antrag wird individuell geprüft – eine pauschale Zusage gibt es nicht.
Wird der Umzug als notwendig anerkannt, können unter anderem folgende Kosten bezuschusst werden:
Wichtig: Die Kosten müssen vorab beantragt und genehmigt werden.
Für eine Kostenübernahme sind in der Regel erforderlich:
Es empfiehlt sich, vorab Rücksprache mit der Pflegekasse zu halten.
Wenn die Pflegekasse nicht zahlt
Übernimmt die Pflegekasse die Kosten nicht oder nur teilweise, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt einspringen.
Auch hier erfolgt eine Einzelfallprüfung.
Wir von Stressfrei Entrümpelungen & Umzügen können nicht nur die Arbeiten übernehmen, sondern auch:
Eine Entrümpelung oder ein Seniorenumzug muss keine finanzielle Überforderung sein. Mit dem richtigen Antrag und einer guten Begründung sind Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro möglich. Eine frühzeitige Beratung bei zum Beispiel Stressfrei Entrümpelungen & Umzüge erhöht die Erfolgschancen deutlich.
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