Ein Umzug oder eine Entrümpelung im Alter ist häufig mit körperlicher, emotionaler und finanzieller Belastung verbunden. Was viele Betroffene und Angehörige nicht wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Pflegekasse Kosten für einen Seniorenumzug oder eine Entrümpelung übernehmen.
💶 Zuschuss der Pflegekasse: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Die Pflegekasse kann gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme gewähren, wenn es sich um sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen handelt.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Ein Zuschuss ist möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Es liegt ein anerkannter Pflegegrad (1–5) vor
Die Maßnahme ermöglicht oder erleichtert die häusliche Pflege
Der Umzug oder die Entrümpelung fördert die selbstständige Lebensführung
Der Pflegeaufwand wird reduziert
Typische Beispiele sind der Umzug in eine barrierefreie Wohnung, näher zu Angehörigen oder der Wechsel in eine kleinere, besser geeignete Wohnsituation.
📦 Kostenübernahme bei Entrümpelungen
Eine Entrümpelung bzw. Haushaltsauflösung umfasst in der Regel:
Räumen und Sortieren des Hausrats
Entsorgung von Möbeln und Gegenständen
Weitergabe, Verkauf oder Spende verwertbarer Inhalte
Solche Maßnahmen werden häufig notwendig bei:
Umzug ins Pflegeheim
Umzug zu Angehörigen
Verkleinerung des Wohnraums
Todesfall
🧹 Wann übernimmt die Pflegekasse Entrümpelungskosten?
Entrümpelungskosten werden nicht automatisch, aber unter bestimmten Voraussetzungen übernommen:
Die Entrümpelung gilt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme
Sie erleichtert die Pflege oder ermöglicht ein selbstständiges Wohnen
Ein Antrag mit Begründung und Kostenvoranschlag wird vor Beginn eingereicht
Jeder Antrag wird individuell geprüft – eine pauschale Zusage gibt es nicht.
🚚 Welche Umzugskosten können übernommen werden?
Wird der Umzug als notwendig anerkannt, können unter anderem folgende Kosten bezuschusst werden:
Transport von Möbeln und Hausrat
Verpackungsmaterial und Fahrtkosten
Umzugshelfer oder Umzugsunternehmen
Doppelte Mietkosten (bis zu 3 Monate)
Entrümpelung und fachgerechte Entsorgung
Wichtig: Die Kosten müssen vorab beantragt und genehmigt werden.
📝 Antragstellung bei der Pflegekasse
Für eine Kostenübernahme sind in der Regel erforderlich:
Schriftlicher Antrag bei der Pflegekasse
Begründung der Notwendigkeit
Kostenvoranschlag eines Fachunternehmens
Ggf. ärztliches Attest oder pflegerische Stellungnahme
Es empfiehlt sich, vorab Rücksprache mit der Pflegekasse zu halten.
🏥 Links zu den Anträgen der größten Krankenkassen
🏛️ Kostenübernahme durch das Sozialamt – wenn die Pflegekasse nicht zahlt
Übernimmt die Pflegekasse die Kosten nicht oder nur teilweise, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt einspringen.
Voraussetzungen für eine Unterstützung durch das Sozialamt
-
Nachweisliche finanzielle Bedürftigkeit
(z. B. Grundsicherung, ALG II) -
Notwendigkeit der Entrümpelung aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen
-
Vollständiger Antrag mit Nachweisen zu Einkommen, Vermögen und Wohnsituation
Auch hier erfolgt eine Einzelfallprüfung.
🤝 Unterstützung bei Antrag & Durchführung
Wir von Stressfrei Entrümpelungen & Umzügen können nicht nur die Arbeiten übernehmen, sondern auch:
einen aussagekräftigen Kostenvoranschlag erstellen
bei der Antragsstellung unterstützen
die Maßnahme pflegekassengerecht dokumentieren
🔍 Fazit
Eine Entrümpelung oder ein Seniorenumzug muss keine finanzielle Überforderung sein. Mit dem richtigen Antrag und einer guten Begründung sind Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro möglich. Eine frühzeitige Beratung bei zum Beispiel Stressfrei Entrümpelungen & Umzüge erhöht die Erfolgschancen deutlich.

